Die Satzung der Antennengemeinschaft Großschönau (als PDF-Dokument)
Die Teilnahmeerklärung der Antennengemeinschaft Großschönau (als PDF-Dokument)
Die Kündigung der Mitgliedschaft (als PDF-Dokument)
Der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr beträgt 40,- € und wird am 31. März des betreffenden Jahres fällig. Überweisen Sie den Betrag bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bzw. Ihrer Adresse auf unser Konto bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien:
Antennengemeinschaft Großschönau e.V.
IBAN: DE59850501003000205747
Da der Jahresbeitrag bereits längere Zeit konstant geblieben ist, und auch weiterhin keine Änderungen geplant sind, könnte es sinnvoll sein, sich für einen entsprechenden Dauerauftrag zu entscheiden.
Für den Jahresbeitrag 2025 steht erstmalig auch die Möglichkeit des Bankeinzugs zur Verfügung. Wenn Sie dem Verein eine
Einzugsermächtigung erteilen möchten, füllen Sie bitte das Formular des SEPA-Lastschriftmandats
aus, unterschreiben Sie es und übermitteln es an die Antennengemeinschaft.
Der von Ihnen auszufüllende Bereich beginnt dabei in der unteren Hälfte des Formulars mit dem Namen.
Planmäßige Arbeiten in unserer Kopfstation werden jeweils am letzten Freitag eines Monats in der Zeit von 9 bis 17 Uhr durchgeführt. Gelegentlich wird es in dieser Zeit zu kurzzeitigen Unterbrechungen kommen, wir bitten Sie in diesem Fall um Entschuldigung und etwas Geduld.
Bei Umstellungen der Senderstruktur fällt es manchmal einigen Mitgliedern unserer Antennengemeinschaft
schwer, bestimmte Sender wiederzufinden, weil es nicht allen Fernsehgeräten gelingt, geänderte
Programme automatisch in der Senderliste einzusortieren oder anzuhängen.
In so einem Fall ist ein Sendersuchlauf nötig. Da die Bedienung
der Fernseher sehr unterschiedlich ist, können wir hier leider keine allgemeingültige Anleitung
geben. Hier das Wichtigste:
Wählen Sie beim Sendersuchlauf Ihres Fernsehers als Signalart DVB-C (Kabel) und die Suche nach digitalen
Sendern (DTV), denn analoge Fernsehsender werden nicht
mehr übertragen. Benutzen Sie dann bei den Optionen zum Sendersuchlauf die sogenannte Netzwerksuche.
(Dabei liest der Fernseher eine im Kabel mit übertragene Liste der Daten aller vorhandenen Programme.)
Wenn dabei Daten zum Kabelnetz eingegeben werden müssen, sind das meistens die
Pin: 02779
seltener aber auch das
Codewort: AGG
Die Begriffe werden leider nicht einheitlich benutzt. Die Pin heißt je nach Hersteller Ihres Fernsehers
beispielsweise NIT, Netzwerkkennung, Network ID oder Netzwerk-ID, und das Codewort wird als Netzwerkname bezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Kanalbelegungstabelle.
Beim Wegfall der öffentlich-rechtlichen Programme in der alten Standardauflösung, der im Oktober 2023 wegen der Abschaltung dieser Programme durch die
Rundfunkanstalten nötig geworden war, hatten einige Mitglieder der Antennengemeinschaft Probleme, diese Programme in HD-Auflösung zu finden. Während
der Hilfestellungen bei der Sendersuche sind einige Fernseher aufgefallen, die bei ihren automatischen Suchlauffunktionen manche Sender nicht finden. Wenn
auch die oben beschriebene Netzwerksuche erfolglos bleibt, hat in diesen Fällen
immer die Suche durch manuelles Eingeben der Kanalfrequenz geholfen, die in den Bedienmenüs der Geräte leider auch verschieden genannt wird.
Wenn Sie also ebenfalls solche Probleme haben, dann
Nun sind diese HD-Programme schon seit einigen Jahren in unserem Kabel vorhanden, und es ist schade, wenn die Programme nur in der einfachen (unscharfen) Standardauflösung angeschaut worden sind, obwohl sie in besserer Qualität verfügbar gewesen wären. Zwar ist dieses Thema mit der Abschaltung der SD-Programme jetzt vom Tisch, aber möglicherweise wissen manche Mitglieder der Antennengemeinschaft gar nicht, was für Sender im Kabel übertragen werden. Laden Sie sich bei Interesse also ruhig mal die Kanalbelegungstabelle herunter und schauen Sie sich die Senderliste an.
(November 2020)
Wie Ihnen vielleicht schon bei unserer Nachricht im Februar 2020 zur Umstellung der tschechischen
Sender aufgefallen ist, gibt es wieder einmal einen neuen technischen Standard, den man beim Kauf
von Empfangsgeräten beachten sollte, auch wenn es vorerst nur sehr wenige Sender betrifft.
Um die Übertragung von Fernsehbildern mit einer
Auflösung von 4K (Ultra HD)
möglich zu machen, ist vom JCT-VC unter Beteiligung des
Fraunhofer
Heinrich-Hertz-Instituts ein neues Video-Kodierungsverfahren entwickelt worden, das gegenüber seinem
Vorgänger H.264 nur noch etwa die halbe Datenrate benötigt. Dieser neue Video-Codec wird
H.265 oder HEVC genannt, und
er wird bereits bei DVB-T2 benutzt. Wahrscheinlich
werden zukünftig auch einige
HD-Programme über Satellit mit
H.265 übertragen (das betrifft dann die Sender im Netz der Antennengemeinschaft ebenso).
Um zukunftssicher zu sein, ist es also ratsam, nur noch zu Empfangsgeräten zu greifen, die für 4K oder 8K
geeignet sind.
(Um ganz genau zu sein: Wenn Sie nur SD- und HD-, aber keine 4K-Programme ansehen wollen, dann würde auch ein HD-Fernseher mit H.265/HEVC genügen, aber solche Geräte gibt es nur sehr wenige.)
Möchten Sie später auch ältere Fernseher weiter benutzen, können Sie dann einen der im Handel verfügbaren DVB‑C-Receiver verwenden, der H.265/HEVC beherrscht.
Das Wort Receiver wird nicht [ʁɛˈsaɪ̯ːvɐ] („Resseiwer“), sondern [ʁiˈsiːvɐ] („Rissiewer“) ausgesprochen.